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Bedingung
Bedingung

Eine Bedingung ist die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängen soll.

Tritt ein zukünftiges Ereignis bestimmt ein, z.B. die Volljährigkeit, so liegt keine Bedingung, sondern eine bloße Zeitbestimmung vor.

Man unterscheidet zwischen aufschiebenden und auflösenden Bedingungen.

Eine aufschiebende Bedingung liegt vor, wenn die in einem Rechtsgeschäft festgelegte Rechtsfolge erst mit Eintritt eines bestimmten Umstandes eintritt, z.B.:

Kauf auf Probe,
Eigentumsvorbehalt.
Eine auflösende Bedingung dagegen liegt vor, wenn mit Eintritt eines bestimmten Umstandes ein bis dahin bestehendes Recht wieder entfällt, z.B.:

Wiederverheiratungsklausel,
Arbeitsvertrag unter einer auflösenden Bedingung
(nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig).
Bestimmte Rechtsgeschäfte sind bedingungsfeindlich, d.h. solche Rechtsgeschäfte können grundsätzlich nicht an eine Bedingung geknüpft werden, z.B.:

Eheschließung,
Adoption,
Kündigung,
Prozesshandlungen.
Praxistipp:
Wird der Bedingungseintritt wider Treu und Glauben verhindert, so gilt die Bedingung dennoch als eingetreten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Eigentumsvorbehalt

Norm:

§ 158 BGB


 
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