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Begünstigung
Begünstigung

Wegen Begünstigung wird bestraft, wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, Hilfe leistet, um ihm die Vorteile der Tat zu sichern.

Eine Strafbarkeit wegen Begünstigung kommt z.B. in Betracht,

wenn man die Beute eines Dritten für diesen im Haus aufbewahrt,
oder wenn man das erbeutete Geld für einen Dritten in Wertpapiere anlegt.
Ein "Hilfeleisten" sind alle Handlungen, die objektiv geeignet sind, das Tätergut gegen Entziehung zu sichern. Dabei kommt es auf den tatsächlichen Erfolg nicht an.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Hehlerei

Norm:

§ 257 StGB


 
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