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Behindertentestament
Behindertentestament

Das Behindertentestament ist eine Verfügung von Todes wegen, bei der die Belange eines behinderten Kindes des Erblassers besonders berücksichtigt werden.

Eltern behinderter Kinder müssen sich die Gestaltung ihres Testaments gut überlegen, da unter Umständen eine Überleitung der Erb- und Pflichtteilsansprüche des behinderten Kindes auf den Sozialhilfeträger droht. Der Sozialhilfeträger übernimmt in der Regel zumindest einen Teil der Kosten, wenn ein Kind auf Grund einer Behinderung in einem Heim gepflegt wird. Insofern wird er deshalb auch versuchen, im Erbfall Teile des Erbes für sich zu beanspruchen.

Durch Testamentsgestaltung kann die Überleitung (zumindest bei mittleren Vermögen bis ca. 200.000 Euro) verhindert werden. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass der Behinderte die Erbschaft nicht zur freien Verfügung erlangt.

Das Behindertentestament wird in der Weise gestaltet, dass das behinderte Kind als Vorerbe eingesetzt wird, gesunde Kinder oder andere in Frage kommende Personen als Nacherben. Daneben ist eine zeitlich nicht begrenzte Testamentsvollstreckung (Dauertestamentsvollstreckung) anzuordnen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, dem Behinderten Zuwendungen aus der Erbschaft zukommen zu lassen.

Praxistipp:
Es sollte darauf geachtet werden, dass der Erbteil des behinderten Kindes den Pflichtteil übersteigt. Anderenfalls gilt die Nacherbschaft und die Testamentsvollstreckung als nicht angeordnet und der Sozialhilfeträger kann auf die Differenz des Erbteils zum gesetzlichen Pflichtteil zugreifen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Berliner Testament
Erbschaft
Erbschaftssteuer
Erbvertrag
Ersatzerbe
Gemeinschaftliches Testament
Nacherbe
Testament
Testamentsvollstrecker
Vorerbe


 
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