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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Beleidigung |
Beleidigung
Der Straftatbestand der Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung.
Die einfache Beleidigung ist die sogenannte Formalbeleidigung oder Beschimpfung und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bestraft.
Die Beleidigung kann auch erfolgen als üble Nachrede ( § 186 StGB) - also durch Kundgabe einer unwahren Tatsache gegenüber einem Dritten, die geeignet ist, den Beleidigten verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzusetzen.
Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt, sie wird also nur auf Antrag des Verletzten oder eines sonstigen Antragsberechtigten verfolgt.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 185 StGB |
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