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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Beratungspflicht |
Beratungspflicht
Die Mitarbeiter einer Behörde sollen bei Anträgen, die aus Unkenntnis über die Rechtslage nicht oder unrichtig gestellt wurden, die Bürger über die mögliche Ausnutzung ihrer Rechte aufklären bzw. die korrekte Stellung der Anträge anregen.
Die Beratung umfasst sowohl Hinweise auf Tatsachen als auch auf Rechtsnormen und rechtliche Zusammenhänge.
Die Beratungspflicht ist als "Sollvorschrift" normiert, d.h. eine Beratung ist nicht grundsätzlich zwingend, sie kann also bei Vorliegen besonderer Gründe unterbleiben.
War die Behörde zur Beratung verpflichtet, führt eine fehlerhafte oder unterlassene Beratung zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, wenn sich die Verletzung der Hinweispflicht auf den Verwaltungsakt ausgewirkt hat.
Praxistipp:
Verletzt die Behörde ihre Beratungspflicht schuldhaft, kann der Adressat einen Amtshaftungsanspruch geltend machen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Amtshaftung |
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