Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Berliner Testament
Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig und einen Dritten, meist die Kinder, zu Erben des Überlebenden einsetzen.

Dabei bestehen folgende Möglichkeiten:

Trennungsprinzip:
Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Vorerben und Dritte als Nacherben ein, d.h. die Dritten erben das Vermögen des Erstversterbenden erst beim Tod des Längerlebenden. Zu diesem Zeitpunkt erben die Dritten gleichzeitig das Vermögen des Längerlebenden. Die beiden Vermögensmassen der Ehegatten bleiben also getrennt.
Einheitsprinzip:
Mit dem Tod des Erstversterbenden wird der längerlebende Ehegatte Vollerbe des gesamten Vermögens. Hier verschmelzen die Vermögensmassen ganz. Mit dem Tod des längerlebenden Ehegatten werden die Dritten Schlusserben des gesamten Vermögens.
Enthält das Testament keine eindeutigen Bestimmung, so ist durch Auslegung zu ermitteln, welche Form gewählt worden ist. Im Zweifel greift die gesetzliche Vermutung für das Einheitsprinzip ein.
Für den Längerlebenden bestehen folgende Verfügungsbeschränkungen:

Trennungsprinzip:
Die Verfügung (z.B. Verkauf, Schenkung) des Vorerben über ein Grundstück, ein Recht an einem Grundstück, ein Schiff oder ein Schiffsbauwerk ist unwirksam, wenn das Recht des Nacherben dadurch beeinträchtigt wird.
Einheitsprinzip:
Ist diese Form gewählt, bestehen für den längerlebende Ehegatten keine Verfügungsbeschränkungen.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Behindertentestament
Erbfolge
Erbrecht des Ehegatten
Erbschaft
Erbschaftssteuer
Erbschein
Erbvertrag
Ersatzerbe
Gemeinschaftliches Testament
Nacherbe
Testament
Testamentsvollstrecker
Vorerbe

Ratgeber:

Eigenhändiges und öffentliches Testament
Erbvertrag
Gemeinschaftliches Testament
Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht
Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht

Norm:

§ 2269 BGB


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker