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Beschwer
Beschwer

Die Einlegung eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer beschwert ist, d.h. dass er durch die von ihm angefochtene Entscheidung auch tatsächlich benachteiligt ist.

Als formelle Beschwer wird die Differenz zwischen dem Antrag des Klägers und dem Urteil bezeichnet.

Sie ist stets Voraussetzung dafür, dass der Kläger Rechtsmittel einlegen kann.

Eine materielle Beschwer liegt vor, wenn das Urteil für den Beklagten in irgendeiner Weise negativ ist, wenn z.B. gegen den Beklagten ein Anerkenntnisurteil ergeht.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Rechtsmittelstreitwert


 
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