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Besitz
Besitz

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache.

Anders als das Eigentum enthält der Besitz keine rechtliche Zuordnung der Sache, sondern lediglich eine tatsächliche Beziehung zwischen dem Besitzer und der Sache.

Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird allerdings gesetzlich (widerlegbar) vermutet, dass er auch Eigentümer der Sache sei.

Der Besitz ist Voraussetzung für die Entstehung und Übertragung verschiedener dinglicher Rechte, z.B. die Übereignung einer beweglichen Sache.

Praxistipp:
Auch der Dieb, der eine Sache durch Wegnahme erlangt, hat Besitz an der Sache, nicht aber Eigentum.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Eigentum


 
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