Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Bestandsschutz
Bestandsschutz

Im Rahmen des Bestandsschutzes werden auch bereits bestehende Gebäude von dem grundrechtlichen Eigentumsschutz gemäß Art. 14 Grundgesetz (GG) erfasst.

Bestandsschutz bedeutet, dass ein altes Gebäude, dass zwar nach früher gültigem Recht rechtmäßig errichtet wurde, aber dem heute gültigem Baurecht nicht mehr entspricht, erhalten und weitergenutzt werden darf.

Der Grundrechtsschutz umfasst in diesem Zusammenhang den Schutz einer Bebauung, die nach der geltenden Gesetzeslage scheinbar illegal ist. Allerdings kommt es auf die näheren Umstände des Falles an, ob die Behörde nicht eine Abrissverfügung erlassen darf.

Voraussetzung des Bestandsschutzes ist, dass die vorhandene Bebauung überhaupt funktionsgerecht nutzbar und damit als solche noch schutzwürdig ist. Geschützt ist allein das fertiggestellte Bauwerk, nicht ein Bauvorhaben. Weitere Voraussetzung ist, dass das Gebäude zum Zeitpunkt seiner Errichtung oder später dem materiellen Recht entsprochen hat. Mit dem Vorliegen der Voraussetzungen ist eine erlassene Abrissverfügung rechtswidrig.

Vom Bestandsschutz gedeckt sind:

Unterhaltungs-,
Instandsetzungs- oder
Modernisierungsmaßnahmen.
Nicht gedeckt sind aber qualitativ und quantitativ wesentliche Änderungen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Nutzungsänderung

Norm:

Art. 14 GG
§ 35 BauGB


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker