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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Betäubungsmittel |
Betäubungsmittel
Betäubungsmittel sind Stoffe und Zubereitungen mit psychostimulierender Wirkung, die durch ihre euphorisierenden Effekte zur psychischen Abhängigkeit führen können, insbesondere Opiate und Rauschgifte.
Im Betäubungsmittelgesetz ist ein umfassender Straftatenkatalog aufgeführt (Anlagen I bis III zum BtmG).
Strafbar macht sich, wer Betäubungsmittel unerlaubt (§ 29 ff BtmG):
anbaut,
herstellt,
oder mit ihnen Handel treibt.
Neben der strafrechtlichen Sanktion ist die Staatsanwaltschaft auch angehalten, mit den Stellen zusammenzuarbeiten, die sich um die Betreuung von Suchtkranken bemühen, also den Gesundheitsämtern, Jugendämtern und Verbänden.
In einigen Bundesländern wird die staatlich kontrollierte Abgabe von Drogen wie z.B. Heroin oder Ersatzdrogen wie z.B. Methadon, erprobt, um so die Beschaffungskriminalität von Drogenabhängigen zu bekämpfen und diese zu einem Entzug bewegen zu können.
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