|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Betriebliche Übung |
Betriebliche Übung
Die betriebliche Übung ist - obwohl gesetzlich nicht geregelt - allgemein anerkannt.
Durch eine betriebliche Übung erhält ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Leistung, wenn der Arbeitgeber mehrmals vorbehaltlos eine Leistung gewährt hat. Durch die Gewährung der Leistung muss also beim Arbeitnehmer ein Vertrauen dahin geschaffen werden, dass er die Leistung von nun an immer so erhalten wird.
Praxistipp:
Eine mehrmalige Zahlung unterschiedlich hoher Weihnachtsgratifikationen stellt keine betriebliche Übung dar, denn in einem solchen Fall wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Sonderzahlungen
Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2 |
|
|