Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Betriebliche Altersversorgung/ Pensionskasse
Betriebliche Altersversorgung/ Pensionskasse

Die betriebliche Altersversorgung stellt eine besondere Form einer Lebensversicherung dar. Sie gewährt dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung.

Die Zahlungen des Arbeitnehmers an die Pensionskasse sind wie die Versicherungsbeiträge zu einer Direktversicherung nur mit einem pauschalen Prozentsatz von 20 % zu versteueren - zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Das zu versteuernde monatliche Bruttoeinkommen des Mitarbeiters wird somit um diese Beiträge gemindert. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Beiträge 1.752 EUR nicht übersteigen.

Der Arbeitgeber kann die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend machen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Direktversicherung/ Allgemein


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker