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Betriebsänderung
Betriebsänderung

Grundlegende Änderung des Betriebes.

Betriebsänderungen können z.B. sein:

die Stilllegung des Betriebes,
die Stilllegung wesentlicher Betriebsteile,
die Verlegung des Betriebes,
der Zusammenschluss mit anderen Betrieben,
die Spaltung oder
die grundlegende Änderung der Betriebsorganisation.
Bei Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist der Betriebsrat über die Änderungen zu unterrichten.

Außerdem steht dem Betriebsrat ein Mitspracherecht über die Art und Weise der geplanten Betriebsänderung zu. Der Arbeitgeber muss nun versuchen, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich für die betroffenen Arbeitnehmer zu schaffen. Unterlässt der Arbeitgeber dies, kann der Betriebsrat einen Sozialplan erzwingen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Betriebsrat


 
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