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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Betriebsgefahr |
Betriebsgefahr
Betriebsgefahr ist eine erhöhte Gefahr, die von einer Sache nur aufgrund ihrer Eigenart ausgeht.
Voraussetzung einer Anrechnung der Betriebsgefahr ist, dass sie sich konkret ausgewirkt hat. Die Anrechnung der Betriebsgefahr erfordert kein Verschulden. War das Schadensereignis unvermeidbar, so wird die Betriebsgefahr nicht zugerechnet. An die Vermeidbarkeit sind allerdings sehr hohe Anforderungen zu stellen.
Der in der Praxis bedeutendste Fall ist die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges. Allein die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist grundsätzlich geeignet, anderen Personen und Sachen einen Schaden zuzufügen.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 7 StVG
§ 33 LuftVG |
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