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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Betriebsrisiko |
Betriebsrisiko
Unter Betriebsrisiko versteht man die Situation, in der es dem Arbeitnehmer wegen einer Störung des Betriebsablaufs unmöglich wird, die Arbeitsleistung zu erbringen.
Solche Störungen des Betriebsablaufes, die die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich machen, können z.B. sein:
technisches Versagen,
logistische Fehler,
Energiemange.
In solchen Fällen ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, auch wenn die Arbeitnehmer ihrerseits keine Leistung erbringen (können).
Praxistipp:
Sollte der Betriebsablauf durch einen Streik (auch betriebsfremder) verursacht worden sein, so kann es sein, dass nunmehr die Arbeitnehmer das Risiko zu tragen haben - Arbeitskampfrisiko.
siehe hierzu auch:
Norm:
§ 615 BGB |
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