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Betriebsverfassung
Betriebsverfassung

Die Betriebsverfassung betrifft die Beteiligung der Arbeitnehmer an den:

sozialen,
personellen,
und wirtschaftlichen
Belangen des Betriebs.

Gesetzliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz.

Das Betriebsverfassungsrecht ist anwendbar auf alle Betriebe, in denen mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sind. Dies sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt insbesondere die Rechte und Pflichten des Betriebsrates.

Praxistipp:
Rechtsstreitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz gehören in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, sofern die Beteiligten sich nicht vorher geeinigt haben oder die Einigungsstelle bindend entschieden hat.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Betriebsrat
Betriebsvereinbarung
Tarifvertrag
Tendenzbetrieb

Ratgeber:

Kündigung Teil 2


 
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