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Beweis/ allgemein
Beweis/ allgemein

Der Beweis ist das einzige Mittel der Parteien eines Rechtsstreits, um ein Gericht im Prozess von der Wahrheit oder Unwahrheit einer bestrittenen Tatsachenbehauptung zu überzeugen.

Durch den Beweisantrag wird eine Tatsachenbehauptung in den Rechtsstreit eingeführt.

Der sogenannte Hauptbeweis obliegt der beweisbelasteten Partei und soll die Tatbestandsmerkmale der anzuwendenden Norm liefern.

Dies kann ein Anspruch, aber auch ein Gegenrecht sein. Durch den Hauptbeweis muss das Gericht von der vollständigen Wahrheit der behaupteten Tatsache überzeugt werden.

Der sogenannte Gegenbeweis muss von der nicht beweisbelasteten Partei erbracht werden.

Durch ihn sollen die Tatsachen des Hauptbeweises widerlegt werden. Dazu reicht es aus, dass die bestehende Überzeugung des Gerichts auch nur erschüttert wird.

Davon zu unterscheiden ist der sogenannte Beweis des Gegenteils.

Er ist anzuwenden, wenn für ein Tatbestandsmerkmal eine gesetzliche Vermutung spricht. Mit dem Beweis des Gegenteils soll das Gericht davon überzeugt werden, dass das vermutete Tatbestandsmerkmal im konkreten Fall eben nicht vorliegt. Zur Beweisführung ist die volle Überzeugung des Gerichts von dem Gegenteil notwendig, eine bloße Erschütterung ist dagegen nicht ausreichend.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Beweiserhebungsverbote im Strafverfahren
Beweislast im Strafprozess
Beweislast im Zivilprozess
Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren


 
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