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Bilanz
Bilanz

Unter Bilanz versteht man die Gegenüberstellung der aktiven (Vermögen) und passiven (Schulden) Vermögenswerte, über die ein Kaufmann bei Beginn des Geschäftsbetriebes und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres verfügt.

Die Bilanzerstellung unterliegt zahlreichen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften.

Es sind die für den Zeitpunkt der Aufstellung sämtliche Vermögensgegenstände, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern. Dabei ist zubeachten, dass:

Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und
Verbindlichkeiten (Schulden) mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen sind.
siehe hierzu auch:

Norm:

§ 242 HGB


 
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