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Bodenschutz
Bodenschutz

Das Bodenschutzgesetz bezweckt die Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Schädliche Bodenveränderungen sind mit allen Mitteln zu unterbinden, der Boden ist zudem von Altlasten und den hierdurch verursachten Gewässerverunreinigungen zu sanieren.

Jeder, der auf den Boden einwirkt, ist verpflichtet, schädliche Bodeneinwirkungen zu vermeiden. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, gegen schädliche Bodeneinwirkungen Vorsorge zu treffen.

Das Bodenschutzgesetz gilt als allgemeines Schutzgesetz nur soweit keine spezielleren gesetzlichen Regelungen einschlägig sind, wie solche des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes, oder des Bau- oder Immissionsschutzrechts.

Praxistipp:
Stellt der Käufer eines Grundstücks nach dem Kauf fest, dass es sich um ein mit Schadstoffen belastetes Grundstück handelt, stehen ihm Gewährleistungsansprüche zu. Auch die Tatsache, dass auch der Verkäufer diesbezüglich ahnungslos war, lässt den Anspruch nicht entfallen.

siehe hierzu auch:

Norm:

§ 1 BBodSchG


 
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