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Bote
Bote

Der Bote ist die Hilfsperson des Erklärenden und übermittelt für ihn seine bereits fertige Willenserklärung.

Er gibt also eine fremde Willenserklärung ab, nämlich die des Erklärenden. Im Unterschied dazu steht der Stellvertreter, der eine eigene Willenserklärung in fremdem Namen abgibt.

Für die Wirksamkeit der Willenserklärung kommt es nicht auf die Person des Boten, sondern auf den Erklärenden an, so dass auch ein Minderjähriger und Geschäftsunfähiger (z.B. ein Kind) Bote sein kann.

Die falsche Übermittlung einer Willenserklärung durch einen Boten ist nach den allgemeinen Regeln anfechtbar.


 
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