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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Brief- und Postgeheimnis |
Brief- und Postgeheimnis
Gemäß Art. 10 Grundgesetz (GG) ist das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich.
Der grundrechtliche Schutz des Brief- bzw. Post- und Fernmeldegeheimnisses ist, wie grundsätzlich auch die übrigen Regelungen des Grundgesetzes, ein Schutzrecht des Bürgers gegenüber dem Staat.
Durch das Briefgeheimnis sind schriftliche Mitteilungen aller Art von Person zu Person geschützt.
Durch das Postgeheimnis sind alle sonstigen der Post zur Beförderung übergebenen Sendungen geschützt. Darunter fallen auch Mitteilungen über die Person des Absenders, des Empfängers und den Inhalt der Sendung.
Beschränkungen des grundrechtlichen Brief- und Postgeheimnisses dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Das Brief- und Postgeheimnis ist auch strafrechtlich geschützt.
siehe hierzu auch:
Norm:
Art. 10 GG
§ 202 StGB |
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