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Bundesminister
Bundesminister

Die Bundesminister bilden gemeinsam mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung.

Sie leiten einen Geschäftsbereich (Ressort) selbständig und unter eigener Verantwortung, der jedoch durch die vom Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien Grenzen gesetzt sind.

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

Das Amt endet mit der Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers, vor allem beim Zusammentritt eines neuen Bundestages.

Eine besondere Stellung hat der Bundesfinanzminister: Er überwacht den Haushaltsplan auch der anderen Ministerien.

Bundesminister müssen nicht Mitglieder des Bundestages sein, sind dies aber regelmäßig.



 
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