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Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist oberstes Verfassungsorgan und ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.

Es besteht aus zwei Senaten zu je acht Richtern, die für zwölf Jahre gewählt werden.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet u. a. über:

die Verfassungswidrigkeit von Parteien,
über Verfassungsbeschwerden
und über die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesgesetzen mit dem Grundgesetz.
Will ein Senat in einer Rechtsfrage von der in einer Entscheidung des anderen Senats enthaltenen Rechtsauffassung abweichen, so entscheidet hierüber das sogenannte Plenum, das aus den 16 Richtern beider Senate besteht.

siehe hierzu auch:

Norm:

Art. 93 GG


 
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