|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Datenschutz |
Datenschutz
Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist der Schutz des Grundrechts auf Datenschutz.
Der Datenschutz dient dem Schutz des einzelnen Betroffenen, der vor den Gefahren, die die Datenverarbeitung für ihn mit sich bringt, geschützt werden soll.
Das BDSG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Hierunter fallen:
das Erheben:
gezieltes Beschaffen von Daten,
das Speichern:
Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren von Daten auf einem Datenträger zum Zweck ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung
das Verändern:
jedes inhaltliche Umgestalten gespeicherter Daten,
das Übermitteln:
Bekanntgabe von Daten durch die verantwortliche Stelle an Dritte durch Weitergabe, Einsichtnahme oder Abruf,
das Sperren:
das Kennzeichnen von Daten zu dem Zweck, ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken,
das Löschen:
das vollständige Unkenntlichmachen von Daten,
und das Nutzen:
jede Verwendung personenbezogenen Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung im eigentlichen Sinne handelt
personenbezogener Daten.
Personenbezogene Daten dürfen nur dann erfasst, gespeichert und verarbeitet werden, wenn es für die jeweiligen amtlichen oder geschäftlichen Zwecke erforderlich ist. Das Einverständnis des Betroffenen ist grundsätzlich erforderlich.
Praxistipp:
Betroffene haben - bei unrechtmäßigem Umgang mit ihren personenbezogenen Daten - ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Personenbezogene Daten/ Speicherung
Personenbezogene Daten/ Übermittlung
Norm:
§ 1 BDSG |
|
|