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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Demokratie |
Demokratie
Demokratie (griech."Volksherrschaft" ist eine Staatsform, die die Volkssouveränität als Ausübung der Staatsgewalt im Namen des Volkes und die Wahl der wichtigsten Träger der Staatsgewalt durch das Volk vorsieht.
Das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk auszugehen hat, und durch Wahlen und Abstimmungen (Volksbegehren, Volksentscheide) ausgeübt wird.
Des weiteren umfasst das Demokratieprinzip das Prinzip der Mehrheitsentscheidungen bei Wahlen und Abstimmungen, die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, die Gewährung der politischen Grundrechte (z.B. Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit) sowie die Oppositionsfreiheit.
Die demokratische Staatsform der Bundesrepublik Deutschland ist eine mittelbare repräsentative Demokratie, d.h. das Volk wird bei politischen Entscheidungen durch Abgeordnete vertreten. Nur das Parlament ist vom Volk gewählt und damit direkt legitimiert. Alle anderen Staatsorgane müssen durch das Parlament mittelbar demokratisch legitimiert werden. Auch die Bundesregierung wird nicht vom Volk gewählt, sondern vom Parlament bestimmt und bewacht und ist damit gegenüber dem Volk mittelbar demokratisch legitimiert.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Gewaltenteilung |
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