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Demonstrationsfreiheit
Demonstrationsfreiheit

Demonstrationsfreiheit ist grundrechtlich (GG) geschützt.

Die Demonstrationsfreiheit ist eine Ausprägung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Soll die Demonstration unter freiem Himmel stattfinden, so ist sie mindestens 48 Stunden vorher unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung bei der zuständigen Behörde anzumelden.

siehe hierzu auch:

Norm:

Art. 5 GG
Art. 8 GG
§ 14 VersammlungsG


 
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