Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Dienstvertrag
Dienstvertrag

Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn die Dienste in wirtschaftlicher und sozialer Unabhängigkeit geleistet werden und wenn die vereinbarte Dienstleistung nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Das trifft insbesondere zu, wenn der Dienstverpflichtete selbst Unternehmer ist oder einen freien Beruf ausübt, z.B. Wirtschaftsprüfer Detektiv, Dolmetscher.

Der Hauptfall eines Dienstvertrages ist der Arbeitsvertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird.

Der Arbeitsvertrag ist daher ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag und begründet das Arbeitsverhältnis.

Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichung seines Zwecks.

Im Gegensatz zum Werkvertrag wird im Rahmen eines Dienstvertrages nur ein Tätigwerden, nicht dagegen auch der Eintritt eines Erfolges geschuldet.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Arbeitsvertrag
Werkvertrag/ Allgemein

Ratgeber:

Arbeitsvertrag Teil 1

Norm:

§ 611 BGB


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker