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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Direktversicherung/ Allgemein |
Direktversicherung/ Allgemein
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherungen auf das Leben des Arbeitnehmers (Versicherter), die der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) zu Gunsten des Mitarbeiters abschließt.
Die Auszahlung erfolgt ab dem 60. Lebensjahr des Versicherten und ist sowohl als Renten- oder Kapitalzahlung möglich. Im Versorgungsfall bezieht der Begünstigte dann eine Leibrente.
Die Versicherungsbeiträge stellen auf Arbeitgeberseite Betriebsausgaben und auf Arbeitnehmerseite Arbeitslohn dar und sind nur mit einem pauschalen Prozentsatz von 20% zu versteuern.
Direktversicherungen können als:
reine Kapitallebensversicherung,
Risikolebensversicherung,
Rentenversicherung,
oder auch als fondsgebundene Lebensversicherung
abgeschlossen werden.
Zudem besteht die Möglichkeit in dem Vertrag
die Berufsunfähigkeit,
den Pflegefall,
oder die Invalidität
der versicherten Person abzusichern.
Sie werden ohne Versicherungsvermittler direkt bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen.
Direktversicherungen werden inzwischen in allen Sparten der Versicherungsbranche angeboten.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Lebensversicherung |
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