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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Domain-Name |
Domain-Name
Domainnamen stellen Adressenbezeichnung im Internet dar - ähnlich einer Adresse.
Der Domain-Name setzt sich aus einer Top-Level-Domain und weiteren Domainebenen zusammen.
Beispiel: valuenet.de
Top-Level-Domains werden in zwei Gruppen unterschieden:
Länderspezifische: z. B. "de" für Deutschland
und Typenspezifische: z. B. "com" für kommerziell.
Domains unterhalb der vorstehend beschriebenen Top-Level-Domains werden von regionalen NICs (Network Information Centers) vergeben. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe der Interessenverbund "Deutsches Network Information Center" (DENIC). Eine Prüfung findet jedoch nicht statt.
Mit sogenannten "Gattungsbezeichnungen" (Mitwohnzentrale.de, anwaelte.de, autovermietung.de) sollte sehr vorsichtig umgegangen werden.
Die Verwendung von Gattungsbezeichnungen darf nicht irreführend sein. Das ist z.B. der Fall, wenn durch die Gattungsdomain der Eindruck entsteht, es handele sich bei dem Domain-Inhaber um den einzigen oder um den maßgeblichen Anbieter in diesem Bereich. Bei Bejahung dieser Irreführung wäre dann ein Hinweis auf der Homepage erforderlich, dass es auch noch andere Anbieter gibt.
Außerdem können sie wettbewerbsrechtlich unzulässig sein, wenn sich deren Inhaber zwischen den potentiellen Kunden und andere Mitbewerber stellt und so die Kundenströme kanalisiert. Begründet wird dies damit, dass Surfer oft keine Suchmaschinen verwenden, sondern den Suchbegriff direkt als Internetadresse eingeben.
Praxistipp:
Was Sie vor der Registrierung bzw. Ihrer Homepageschaltung unbedingt beachten sollten:
keine Domain wählen, die bekannten Namen oder Produkten entsprechen oder diese als prägende Bestandteile enthalten,
immer vorher recherchieren (Suchmaschinen, Deutsches Patent- und Markenamt), auch wenn der gewünschte Name einem nicht bekannt vorkommt,
auch nach sprachlich und schriftlich ähnlichen Begriffen suchen (Coca Cola, Moca Mola,...) - sogenannte "Tippfehler" vermeiden, da auch in einem solchen Fall Abmahnungen drohen können
siehe hierzu auch:
Ratgeber:
Rechtsfragen des Homepagebetreibers Teil 1 |
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