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Ehegatteninnengesellschaft
Ehegatteninnengesellschaft

Selbst wenn Eheleute eine Gütertrennung vereinbart haben, wirkt dennoch häufig der an dem Vermögen nicht beteiligte Ehepartner aktiv an der Vermögensbildung mit.

Im Falle des Scheiterns der Ehe kann dies zu unbilligen Ergebnissen führen, da der mitarbeitende Ehegatte keinen Ausgleichsanspruch hatte. Aus diesem Grund wurde das Institut der Ehegatteninnengesellschaft entwickelt:

Bei einer planvollen, wesentlichen Vermögensbildung gründen die Ehegatten konkludent oder ausdrücklich eine Ehegatteninnengesellschaft.
Folge ist, dass im Falle des Scheiterns der Ehe die Auseinandersetzung im Zweifel zu gleichen Teilen erfolgt, auch wenn das Vermögen sich formal im Eigentum eines Ehegatten befindet und die Eheleute Gütertrennung vereinbart haben.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gütertrennung
Innengesellschaft
Unbenannte Zuwendungen

Ratgeber:

Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 1


 
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