|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Ehegattenunterhalt |
Ehegattenunterhalt
Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten unter Umständen einen Anspruch auf Unterhalt.
Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht, wenn:
die Ehe geschieden ist (bis zur Scheidung gelten die Vorschriften des Getrenntlebensunterhalts, § 1361 BGB),
ein Ehegatte nicht für sich selbst sorgen kann
und wenn nicht ein sogenannter Ausschlusstatbestand vorliegt.
Folgende Unterhaltsarten Ehegatten lassen sich unterscheiden:
Betreuungsunterhalt,
Unterhalt wegen Alters,
Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen,
Erwerbslosenunterhalt,
Aufstockungsunterhalt,
Ausbildungsunterhalt,
Billigkeitsunterhalt.
Praxistipp:
Selbst wenn prinzipiell ein Unterhaltsanspruch gegeben wäre, kann der Unterhaltsanspruch z.B. wegen vertraglichen Unterhaltsverzichts oder
Wiederverheiratung des Berechtigten ausgeschlossen sein.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Mangelfallberechnung
Trennungsunterhalt
Unterhalt/ nachehelicher
Vorsorgeunterhalt
Ratgeber:
Streitige Scheidung
Einvernehmliche Scheidung
Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 1
Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 2
Norm:
§ 1569 BGB |
|
|