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Einmanngesellschaft
Einmanngesellschaft

Eine Einmanngesellschaft ist eine Gesellschaft, die aus nur einem Gesellschafter besteht.

Bei der Aktiengesellschaft und bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann nur ein Gesellschafter bereits bei der Gründung der Gesellschaft sämtliche Aktien bzw. Geschäftsanteile übernehmen oder diese später insgesamt übernehmen.

siehe hierzu auch:

Ratgeber:

Wahl der Unternehmensform


 
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