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Einstellungszuschuss
Einstellungszuschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber einen Zuschuss für die Einstellung bestimmter Arbeitsloser erhalten.

Zuständig für die Bezuschussung ist das örtlich zuständige Arbeitsamt. Der Zuschuss ist jedoch auf die Dauer eines Jahres und pro Arbeitgeber auf zwei Arbeitnehmer beschränkt. Er beträgt höchstens 50 % des Bruttoarbeitsentgelts.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Überbrückungsgeld


 
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