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Einstweilige Verfügung
Einstweilige Verfügung

Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Anordnung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines Anspruchs dient.

Die Verfügung setzt einen sogenannten:

Verfügungsanspruch
z. B. auf Herausgabe einer Sache,
und einen sogenannten Verfügungsgrund voraus. Ein Verfügungsgrund wird bejaht, wenn durch eine Veränderung des bestehenden Zustands ein Recht vereitelt oder wesentlich erschwert werden kann.
Die Entscheidung im Eilverfahren muss notwendig sein, weil der Rechtsschutz im normalen Verfahren zu lange dauern würde und genau dadurch die Gefahr von Nachteilen für den Betroffenen besteht.



 
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