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Einzelunternehmen
Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmer ist ein Geschäftsinhaber, der seinen Betrieb nicht in einer Gesellschaftsform führt, sein Unternehmen also als Person alleine betreibt.

Das Einzelunternehmen ist somit keine Gesellschaftsform, ist auch nicht spezialgesetzlich geregelt.

Als Rechtsgrundlage dienen vielmehr die Vorschriften des Handelsrechts, sofern der Unternehmer Kaufmann im Sinne des Handelsrecht ist.

Der Einzelunternehmer ist Inhaber aller Rechte und Pflichten, die sich aus dem Geschäftsbetrieb ergeben, er haftet unbeschränkt und persönlich.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Buchführung
Firma
Gewerbe
Kaufmann

Ratgeber:

Wahl der Unternehmensform


 
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