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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Entfernungspauschale |
Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale ist ein Teil der steuerlich absetzbaren Werbungskosten.
Arbeitnehmer können ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ohne weiteren Nachweis steuerlich wie folgt absetzen:
für die ersten 10 km kann der Arbeitnehmer 0,36 EUR absetzen,
für jeden weiteren Kilometer kann er 0,40 EUR geltend machen.
Dies gilt jedoch nur für Wegekosten bis 5.100 EUR. Will der Arbeitnehmer über diesen Betrag hinaus Fahrtkosten steuerlich geltend machen, muss er entweder die Benutzung seines PKW oder andere Kosten nachweisen
Praxistipp:
Die Entfernungspauschale kann unabhängig von der Wahl ihres Verkehrsmittels geltend gemacht werden.
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