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Erbe
Erbe

Erbe ist, wer beim Tod einer Person durch Verfügung (Testament, Erbvertrag) oder durch Gesetz der Gesamtnachfolger der Rechte und Pflichten des Erblassers wird.

Erbe kann jede natürliche und juristische Person werden, die im Zeitpunkt des Erbfalls (Tod des Erblassers) lebte bzw. bestand. Erbfähig ist aber auch die Leibesfrucht, d.h. also ein zwar gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind.

Ist nur ein Erbe bestimmt, ist dieser Alleinerbe, sind mehrere Personen Erben, bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft, d.h. der gesamte Nachlass ist dann zunächst das gemeinschaftliche Vermögen aller Miterben.

Praxistipp:
Die Stellung als Erbberechtigter tritt unmittelbar ein, d.h. ohne dass es einer Annahmeerklärung bedarf. Nachdem eine Erbschaft auch oder nur aus Schulden bestehen kann, hat der Erbberechtigte die Möglichkeit der Ausschlagung des Erbes.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft/ ungeteilt
Erbenhaftung
Erbfolge
Erbrecht des Ehegatten
Erbschaft
Erbschaftsbesitzer
Erbschaftssteuer
Erbschein
Ersatzerbe
Nacherbe
Testament
Testamentsvollstrecker
Vorerbe

Ratgeber:

Erbvertrag
Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 1
Gemeinschaftliches Testament
Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht
Eigenhändiges und öffentliches Testament
Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht

Norm:

§§ 1922, 1923 BGB


 
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