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Erbrecht
Erbrecht

Teil des bürgerlichen Rechts, in dem der Übergang von Rechten und -Pflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person geregelt ist.

Festgeschrieben ist das Erbrecht vor allem im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Weitere Rechtsquellen sind:

weitere einzelne Normen des BGB ( §§ 563, 563a, 563b, 857, 1371 BGB)
einzelne handelrechtliche Vorschriften (§ 22 HGB)
Anwendbarkeitsbestimmungen (Art. 25, 26, 235 EGBGB)
Nicht zum Erbrecht zu zählen sind das Erbschaftssteuerrecht und die Bestattungspflicht, da sie zum öffentlichen Recht gehören.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bürgerliches Recht
Erbe
Erbengemeinschaft
Erbfolge
Erbrecht des Ehegatten
Erbschaft
Erbschaftskauf
Erbschein
Erbunwürdigkeit
Erbvertrag
Erbverzicht
Öffentliches Recht
Pflichtteil
Testament
Schuldrecht
Zivilrecht

Ratgeber:

Erbvertrag
Eigenhändiges und öffentliches Testament
Gemeinschaftliches Testament
Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht
Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht

Norm:

§ 1922 BGB


 
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