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Erbschaft
Erbschaft

Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, d.h. die Gesamtheit aller Rechtsverhältnisse des Erblassers, die bei dessen Tod auf die Erben als Ganzes übergeht.

Zur Erbschaft (Nachlass) gehören auch die Schulden des Erblassers, für die der Erbe grundsätzlich aufzukommen hat.

Der Anspruch auf die Erbschaft wird vom Nachlassgericht durch Ausstellung des Erbscheins festgestellt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft/ ungeteilt
Erbenhaftung
Erbfolge
Erbrecht des Ehegatten
Erbschaftsbesitzer
Erbschaftssteuer
Erbschein
Ersatzerbe
Nacherbe
Pflichtteil
Testament
Testamentsvollstrecker
Vorerbe

Ratgeber:

Erbvertrag
Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 1
Gemeinschaftliches Testament
Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht
Eigenhändiges und öffentliches Testament
Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht


 
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