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Erbschaftsbesitzer
Erbschaftsbesitzer

Der Erbschaftsbesitzer ist der Besitzer von Erbschaftsgegenständen, die dieser unter Berufung auf sein vermeintliches Erbe dem tatsächlichen Erben vorenthält.

Der Erbe hat gegen den Erbschaftsbesitzer einen Herausgabeanspruch.

Auch ein Miterbe kann Erbschaftsbesitzer sein, wenn er sich ein weiter gehendes Erbrecht anmaßt, als ihm zusteht.

Vom Herausgabeanspruch wird auch das mit Mitteln der Erbschaft erlangte Surrogat (Ersatz) umfasst, also z.B. ein Auto, das mit Geld aus der Erbschaft gekauft wurde. Voraussetzung ist, dass der Erbschaftsbesitzer für sich ein (vermeintliches) Erbrecht beansprucht.

Nicht Erbschaftsbesitzer ist dagegen derjenige, der überhaupt gar kein Besitzrecht am Nachlass geltend macht, wie z.B. ein Dieb oder auch der Testamentsvollstrecker.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft/ ungeteilt
Erbenhaftung
Erbfolge
Erbrecht des Ehegatten
Erbschaft
Erbschein
Vermächtnis
Testament
Testamentsvollstrecker

Ratgeber:

Erbvertrag
Eheliches Güterrecht und Ehevertrag Teil 1
Gemeinschaftliches Testament
Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht


 
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