Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Erkenntnisverfahren
Erkenntnisverfahren

Das Erkenntnisverfahren ist ein Teil des gerichtlichen Verfahrens.

Das gerichtliche Verfahren unterteilt sich in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren (Zwangsvollstreckung). Das Erkenntnisverfahren kommt in der Regel nur in Gang, wenn eine Klage erhoben wurde (der im Zivilrecht einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen wurde). Im Erkenntnisverfahren wird über den Rechtsstreit in der Sache selbst entschieden. Es dient der Titelerlangung (Urteil).

Das Erkenntnisverfahren ist vom Vollstreckungsverfahren zu unterscheiden. Letzteres kann sich an das Erkenntnisverfahren anschließen, wenn die unterlegene Partei die Urteilsforderungen nicht erfüllt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Urteile/ vollstreckungsfähige


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker