Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Rechtlexikon

Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Erkrankung eines Kindes eines Arbeitnehmers
Erkrankung eines Kindes eines Arbeitnehmers

Ein Arbeitnehmer hat bei Erkrankung seines Kindes unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung.

Der Anspruch richtet sich gegen die gesetzliche Krankenversicherung. Das Krankengeld ist aber Lohnersatz, das heißt es wird nicht zusätzlich zum Arbeitsentgelt sondern an dessen Stelle gezahlt.

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens. Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf dabei 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer unbezahlt von dessen Arbeitspflicht freistellen.

Folgende Voraussetzungen müssen jedoch gegeben sein:

Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses,
die Erkrankung des Kindes erfordert eine Betreuung,
eine andere Vertrauensperson zur Betreuung des Kindes steht nicht zur Verfügung
und das Kind ist unter zwölf Jahren.
Der Anspruch besteht für jedes Kind höchstens für 10 Tage im Jahr. Bei Alleinerziehenden erhöht sich dieser Anspruch jedoch auf 20 Tage im Jahr pro Kind. Insgesamt ist der Anspruch jedoch auf 25 (bei Alleinerziehenden 50) Arbeitstage jährlich begrenzt.

Siehe hierzu auch:

Norm:

§ 45 SGB V


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker