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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Ermittlungsverfahren |
Ermittlungsverfahren
Vorverfahren, in dem ent- und belastende Tatsachen von der Staatsanwaltschaft zusammengetragen werden.
Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Ermittlungsverfahrens", das bedeutet ihr obliegt dessen Leitung. Die Staatsanwaltschaft beendet das Ermittlungsverfahren entweder durch die:
Einstellung des Verfahrens oder
Anklageerhebung.
Die Staatsanwaltschaft hat während des Ermittlungsverfahrens umfangreiche Kompetenzen, wie beispielsweise:
Beschuldigtenvernehmung
Zeugen- und Sachverständigenvernehmung
Sicherstellung und Beschlagnahme
Durchsuchungen
Durchführung erkennungsdienstlicher Behandlungen
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Beschuldigter
Staatsanwaltschaft
Durchsuchung
Erkennungsdienstliche Behandlung
Zeugenvernehmung
Norm:
§§ 160 - 169 a StPO |
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