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Eröffnungsbeschluss
Eröffnungsbeschluss

Der Eröffnungsbeschluss ist eine strafrechtliche Prozessvoraussetzung und steht am Beginn des sogenannten Zwischenverfahrens, in welchem das Gericht nach Erhebung der Anklage entscheidet, ob das Hauptverfahren zu eröffnen ist.

Liegt hinreichender Tatverdacht vor, wird mit dem Eröffnungsbeschluss das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.

Mit dem Eröffnungsbeschluss tritt Rechtshängigkeit ein.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Verdacht

Norm:

§ 203 StPO


 
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