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Europäischer Wirtschaftsraum
Europäischer Wirtschaftsraum

Gebiet, dem alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, das Fürstentum Liechtenstein und Norwegen angehören.

Am 2. Mai 1992 wurde zwischen den damaligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) und den Mitgliedsstaaten der Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Association, EFTA), der heute Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz angehören, das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) geschlossen. Da die Schweiz das Abkommen nicht ratifiziert hat, musste das Abkommen angepasst werden, sodass es erst am 1994 (für Lichtenstein 1995) in Kraft treten konnte. Seit dem 1. Mai 2004 gilt es auch für die zehn neuen Mitgliedstaaten der EU.

Durch das EWR-Abkommen wurden zahlreiche Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auf die beteiligten EFTA-Staaten ausgeweitet, um einen einheitlichen Wirtschaftsraum zu schaffen. Unter anderem sind auch die vier Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft von der Vereinbarung umfasst. Ausgeklammert wurden die Zollunion sowie eine Vereinheitlichung der Währung.

Praxistipp:
Das EWR-Abkommen verschafft den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen der Gemeinschaft im gesamten Wirtschaftraum Geltung. Das bedeutet: Die in allen 28 Staaten im Einzelfall zurückgelegten Versicherungszeiten können zusammengerechnet werden; Leistungen können auch von und nach Island, Lichtenstein und Norwegen uneingeschränkt exportiert werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Europäische Gemeinschaft
Europäische Union
Dienstleistungsfreiheit
Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft (EG)
Kapitalverkehrsfreiheit
Personenverkehrsfreiheit


 
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