|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Rechtlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Europäisches Parlament |
Europäisches Parlament
Das Europäisches Parlament - auch Europaparlamaent genannt - ist Organ der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Gemeinschaft. Es stellt eine direkt gewählte demokratische Vertretung der Bürger der Europäischen Union dar und setzt sich aus 626 Europa-Abgeordneten zusammen. Seine Mitglieder (Vertreter der Mitgliedstaaten) werden durch Direktwahl alle fünf Jahre gewählt.
Das Europäische Parlament hat drei Arbeitsorte:
Straßburg
Brüssel
Luxemburg
In Bezug auf den Umfang der Befugnisse ist es nicht mit nationalen Parlamenten gleichzusetzen. Das EU-Parlament hat bei der Gesetzgebung und in Haushaltsangelegenheiten vorwiegend eine nur beratende Funktion. Zudem bestehen Kontrollbefugnisse gegenüber dem Rat und der Kommission.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Europäische Gemeinschaft
Europäische Kommission
Europäische Union
Europäischer Gerichtshof
Europäischer Rat
Europäischer Rechnungshof
Europäischer Wirtschaftsraum
Norm:
Art. 189 - 201 EGV |
|
|