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Fachaufsicht
Fachaufsicht

Die Fachaufsicht dient der Recht- und Zweckmäßigkeitskontrolle von Behörden.

Die Fachaufsicht soll eine rechtskonforme und zeitgerechte Erledigung der Verwaltungsarbeit der nachgeordneten Behördenebene sicherstellen. Die Fachaufsicht wird grundsätzlich von der entsprechenden Fachbehörde der nächsthöheren Behördenebene ausgeübt.

Fachaufsichtsbehörden können sowohl bei rechtswidrigem als auch bei unzweckmäßigem Handeln einschreiten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Rechtsaufsicht

Norm:

Art. 85 GG


 
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