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Fachaufsichtsbeschwerde
Fachaufsichtsbeschwerde

Formloser Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Behörden.

Mit der Fachaufsichtsbeschwerde werden Mängel einer Verwaltungsentscheidung bei der Fachaufsichtsbehörde (der übergeordneten Behörde) angezeigt, mit der Bitte der Änderung oder der Aufhebung der Entscheidung. Die übergeordnete Behörde muss über diesen Rechtsbehelf entscheiden. Eine Begründung der Fachaufsichtsbehörde ist hingegen nicht erforderlich.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Dienstaufsichtsbeschwerde
Gegenvorstellung
Petition

Norm:

Art. 17 GG


 
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