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Factoring
Factoring

Unter Factoring versteht man den Vertrag über die Abtretung einer Forderung.

Das Factoring selbst ist gesetzlich nicht geregelt. Es wird zwischen dem echten und dem unechten Factoring unterschieden:

Beim echten Factoring wird die Forderung durch den Käufer endgültig gekauft.
Es handelt sich um einen Forderungskauf.
Der Käufer (Faktor) übernimmt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, bekommt aber im Gegenzug dafür die Forderung "unter Wert" verkauft.
Im Unterschied dazu kommt es beim unechten Factoring nur zu einer Abtretung erfüllungshalber:
Wird die Forderung durch den Schuldner nicht erfüllt, kann der Factor bei dem Forderungsverkäufer Rückgriff nehmen.
Der Vertrag ist ein gemischt-typischer Vertrag, der in vielen Teilen einem Darlehensvertrag entspricht.
siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abtretung


 
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