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Infodatenbank / Rechtlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.189 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Fahrerlaubnis/ Verlust |
Fahrerlaubnis/ Verlust
Die Fahrerlaubnis kann sowohl von der Verwaltungsbehörde als auch von einem Gericht (zeitweilig) eingezogen werden.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde stellt einen Verwaltungsakt dar und kann mit Widerspruch bzw. Anfechtungsklage angefochten werden.
Der Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht stellt eine Maßregel der Besserung und Sicherung dar.
Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis sind:
der Täter muss eine rechtswidrige Tat - nicht unbedingt schuldhaft - begangen haben,
die Tat muss eine Beziehung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufweisen
und aus der Tat muss sich ergeben, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Außerdem kann auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe (§ 44 StGB) angeordnet werden.
Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrverbotes sind:
der Täter muss eine Straftat begangen haben
und die Tat muss bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers begangen sein.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Fahruntüchtigkeit
Maßregeln der Besserung und Sicherung
Strafen
Verwaltungsakt
Ratgeber:
Verkehrsunfall Teil 3
Norm:
§ 69 StGB |
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